Altersversorgung

Altersversorgung

Seit 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft, mit dem das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt wurde. Ein wenig gleicht es einem großen Baukasten. Aus verschiedenen Elementen lässt sich individuell die passende Zukunftsvorsorge zusammenstellen.

Altersversorgung

Abbildung 22: Drei-Schichten-Modell

Die Basiseinnahmen als erste Schicht umfassen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gesellte sich die mit dem Alterseinkünftegesetz die neu geschaffene kapitalgedeckte Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente[1] genannt. Gemeinsam ist diesen Produkten, dass begründete Ansprüche keinesfalls übertragbar, veräußerbar, vererbbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen. Mittelfristig unterliegen alle Produkte der ersten Schicht der vollen nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge hingegen wirken als Sonderabzug steuermindernd.

Die Zusatzeinnahmen als zweite Schicht umfassen die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge, die „Riester-Rente“[2]. Anders als die Produkte der ersten Schicht sind die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Auch hier gilt: die Leistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Die Kapitalanlageprodukte schließlich bilden die dritte Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung oder auch Fondssparpläne. Steuerrechtlich besteht der Unterschied zu den ersten beiden Schichten darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.

[1] Die Rürup-Rente wurde nach dem Ökonomen Hans-Adalbert „Bert“ Rürup benannt. Er war Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen, dessen Vorsitz er von März 2005 bis zu seinem Ausscheiden im Februar 2009 übernommen hatte.

[2] Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 2000/2001 die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

Auszug aus dem Kapitel “Altersversorgung”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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