Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Altersversorgung, abgekürzt bAV, ist eine Leistung, die der Arbeitgeber Ihnen zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie wird regelmäßig der “zweiten Schicht” der Alterssicherung im “Drei-Schichten-Modell” zugeordnet und ist zudem im Betriebsrentengesetz definiert. Das Mindestalter für eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung ist das 60. Lebensjahr, bei Versorgungszusagen ab 2012 sogar erst das 62. Lebensjahr. Eine Betriebsrente kann unter Umständen auch schon vorher bezogen werden, wenn das betrieblich oder tarifvertraglich vorgesehen ist. Mit dem Finanzamt sollte in diesem Fall eine Regelung bezüglich der steuerlichen Behandlung für Zahlungen vor dem 60. Lebensjahr, respektive 62. Lebensjahr getroffen werden. Ein Ende Ihrer beruflichen Tätigkeit ist für die Auszahlung der Betriebsrente übrigens nicht erforderlich. Sie können durchaus bei einem anderen Arbeitgeber eine Beschäftigung aufnehmen. In wie weit eine derartige Vorgehensweise erforderlich und sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei einer Berufsunfähigkeit ihrerseits hängt jedoch der Rentenbeginn oft von einem bestimmten Grad der Behinderung oder der Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ab. Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind je nach Regelung der Versorgungsordnung die Witwe beziehungsweise der Witwer, der geschiedene Ehegatte, die minderjährigen oder steuerlich noch berücksichtigungsfähigen volljährigen Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch der Lebensgefährte. Wie wird aber diese für Sie unter Umständen sehr lukrative Altersversorgung in der betrieblichen Praxis vom Arbeitgeber eingerichtet. Vom Gesetzgeber sind fünf Durchführungswege vorgesehen:

• Direktzusage
• Unterstützungskasse
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Direktversicherung

Der Arbeitgeber entscheidet alleine über den in seinem Betrieb maßgeblichen Durchführungsweg. Weder Sie, noch der Betriebsrat, noch eine Gewerkschaft können darüber mitbestimmen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen aber eine Möglichkeit zur sogenannten Entgeltumwandlung anbieten, da Sie seit dem Jahre 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.

Informieren Sie sich, welchen Durchführungsweg Ihr Arbeitgeber anwendet, um Ihre persönliche Planung für die Altersversorgung darauf abzustimmen.

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Dann lesen Sie unser Buch, besonders das Kapitel “Durchführungswege”. Der Veröffentlichungstermin des Buches ist für den 15. Dezember 2014 geplant.

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