Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2002 ein hehres Ziel verfolgt. Er wollte Ihnen als Arbeitnehmer die Vorsorge fürs Alter erleichtern. Deshalb hat er alle Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Alle Unternehmen müssen seitdem jedem unbefristet Beschäftigten die Möglichkeit zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Grundsätzlich ist das ein sinnvoller Ansatz. Denn leider sind die goldenen Zeiten vorbei, in denen meist größere Unternehmen ihren Mitarbeitern durch sogenannte Direktzusagen stattliche Betriebsrenten finanzierten. Die Arbeitgeber sind knausrig geworden. Heute müssen Sie die Beiträge für Ihre betriebliche Altersversorgung meist aus eigenen Mitteln bestreiten.

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Auszug aus dem Kapitel “Entgeltumwandlung”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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