Riester-Rente

Riester-Rente

Es bietet sich an dieser Stelle an, die Riester-Rente zu erklären, da diese Ihnen „leider“ im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung zum Abschluss angeboten wird. Oft in Verbindung mit einer Direktversicherung. Das Bonbon für Sie ist die Argumentation, durch die Zuschläge und Steuervorteile der Riester-Rente sei Ihr zu leistender Beitrag gering.

  • Wir raten Ihnen dringend ab, diese beiden doch unterschiedlichen Produkte, Direktversicherung und Riester-Rente, miteinander zu kombinieren. Auch andere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sollten, obwohl manchmal möglich, nicht mit der Riester-Rente in Einklang gebracht werden.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Bei der normalen betrieblichen Altersversorgung wird Ihr Sparbetrag durch die Entgeltumwandlung direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstbeträge eingehalten werden, ist dieser Umwandlungsbetrag für Sie frei von Einkommensteuer und allen Sozialversicherungsabgaben. Der Betrag fließt komplett auf das Vorsorgekonto. Dagegen werden die Beiträge für die Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aus Ihrem Nettoeinkommen eingezahlt. Das bedeutet, dass auf diesen Sparbetrag, im Gegensatz zur normalen betrieblichen Altersversorgung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Sie können zwar die Steuer später wieder als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung angeben und sich gegebenenfalls zurückholen, die Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht mehr. In der Auszahlungsphase, also im Zeitraum des Rentenbezuges, kommt noch ein weiterer Nachteil für Sie hinzu, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Neben Steuern sind dann erneut Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, da es sich bei dieser Art der Riester-Rente um eine betriebliche Altersversorgung handelt. Sie müssen de facto zweimal Krankenversicherungsbeträge entrichten. Und nicht vergessen: für die Krankenkassenzahlungen müssen Sie alleine aufkommen, auch für den Arbeitgeberanteil. Dagegen zahlen Sie bei der „reinen“ Riester-Rente nur Steuern und keine Sozialversicherungsabgaben.

Wir gehen im Weiteren nur auf die Besonderheiten der Riester-Rente und deren Abgrenzung zur Direktversicherung ein. Sie ist eine freiwillige, private Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen unterstützt. Bei der konkreten Umsetzung sind neben einer Rentenversicherung vom Gesetzgeber auch Banksparpläne oder Fonds zugelassen. Bei der Rentenversicherung legt der Anbieter der Riester-Rente Ihre Beiträge mit einer garantierten Mindestverzinsung von zurzeit 1,75 Prozent, ab 2015 nur noch 1,25 Prozent, an. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die Ihnen gutgeschrieben werden, wenn der Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet. Viele Versicherer bieten eine klassische und eine fondsgebundene Variante an. Bei der klassischen Rentenversicherung legen die Anbieter die erzielten Überschüsse festverzinslich an, bei der fondsgebundenen Rentenversicherung investiert er sie in Aktienfonds. Für einen sicherheitsorientierten Anleger eignet sich deshalb eher die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Versicherung ist besonders für risikofreudige Anleger gedacht. Die Riester-Rente fördert auch zertifizierte Banksparpläne und Investmentfonds-Sparpläne. Banksparpläne sind eine sichere Geldanlage mit mittleren Renditechancen. Fondsprodukte bieten größere Ertragschancen, allerdings, wegen der Schwankungen an den Aktienmärkten, auch ein größeres Risiko als die sicherheitsorientierten Anlageformen. Neben diesen aufgeführten Produkten gibt es noch einige Besonderheiten, wie den Wohn-Riester. Während ein herkömmlicher Riester-Vertrag das Ziel hat, eine zusätzliche Rente aufzubauen, investiert man bei Wohn-Riester in eine Immobilie. Der Staat fördert somit selbstgenutztes Wohneigentum, das der Altersvorsorge dient. Allen Riester-Produkten ist aber gemeinsam, dass diese behördlich zertifiziert sind. Der Versicherer garantiert Ihnen daher Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie der erhaltenen Zulagen.

Auszug aus dem Kapitel “Riester-Rente”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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