Rürup-Rente

Rürup-Rente

Seit 2005 gibt es die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Die Idee dahinter ist, dass Mitbürger, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, wie Selbständige, und Freiberufler, ein auf diesen Personenkreis zugeschnittenes Angebot erhalten, und auch eine Vorsorge für das Alter treffen können. Grundsätzlich ist aber jeder in der Lage eine Basisrente mit einem privaten zertifizierten Anbieter abzuschließen.

Die Beitragshöhe können Sie selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Der Staat fördert die Rürup-Rente während der Ansparphase durch eine Vergünstigung bei der Einkommensteuer. Die Beiträge für die Zusatzrente werden von Ihrem Einkommen genauso wie eventuell vorhandene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd abgezogen. Die Entlastung wächst zudem schrittweise: Bei der Einführung im Jahre 2005 konnten Sie 60 Prozent der Einzahlungen als Sonderabgaben geltend machen. Der Prozentsatz stieg und steigt jedes Jahr um 2 Prozent an, bis er im Jahre 2025 100 Prozent erreichen wird. Allerdings sind die Sonderausgaben bei einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten gedeckelt. Wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, werden sowohl der steuerfreie Arbeitgeberanteil, als auch Ihre gezahlten Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetragskontingent abgezogen.

Wie bei der gesetzlichen und der Riester-Rente greift mit Beginn der Auszahlung die nachgelagerte Besteuerung. Es wird zurzeit nur ein Teil der Bezüge versteuert. Der zu versteuernde Teil der Altersbezüge wächst bis zum Jahre 2040 schrittweise auf 100 Prozent an. Details der Sonderausgaben während der Ansparphase und der Steuervorteile während der Auszahlungsphase entnehmen Sie bitte der Abbildung 2 im Kapitel „Leere Rentenkassen“. Die Rürup-Rente hat einige Besonderheiten, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Die Rürup-Rente bietet Ihnen kein Kapitalwahlrecht. Es werden ausschließlich Renten gezahlt. Die Rentenzahlungen erfolgen frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Vertragsabschluss bis zum 31.12.2011, bzw. frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres bei späterem Abschluss.
  • Mit Beginn der Auszahlung müssen Sie die Leistungen versteuern. Der im ersten Jahr der Rentenzahlungen geltende zu versteuernde Tabellenwert gilt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges.
  • Ihren Rürup-Vertrag können Sie nicht beleihen, übertragen, verpfänden oder verschenken. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines Rückkaufswertes sind ausgeschlossen. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch gestattet.
  • Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, verfällt das eingezahlte Kapital. Es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Beitragsrückerstattung oder eine Hinterbliebenenrente z.B. für Ihren Ehepartner vereinbart. Auch wenn Sie nach dem Rentenbeginn das Zeitliche segnen, verfällt normalerweise Ihr eingezahltes Kapital. Wenn Sie eine Rentengarantiezeit gegen Aufpreis vereinbaren, wird die verbliebene Summe als Rente an den Ehepartner gezahlt.
  • Rechnen Sie daher mit spitzen Bleistift, ob sich eine Rürup-Rente für Sie lohnt. Holen Sie den Rat eines Steuerberaters oder eines zertifizierten Fachberaters für Finanzdienstleistungen ein, bevor Sie eine Entscheidung für oder gegen diese Variante der Altersvorsorge treffen. Typischerweise macht dieses Produkt nur Sinn für gut verdienende Selbstständige, Freiberufler und Angestellte.

Ein 45-jähriger gutverdienender verheirateter Selbständiger mit einem Steuersatz von 40% schließt im Jahre 2014 eine Rürup-Rente mit Endalter 62 ab. Er entscheidet sich jedes Jahr bis 2031 40.000 Euro einzuzahlen. Der Anbieter will mit Beginn des 62. Lebensjahres eine jährliche Rente von 72.000 Euro zahlen. Der Steuersatz in der Auszahlungsphase soll nur noch 30% betragen. Die abzugsfähigen Sonderausgaben, die daraus resultierenden Steuervorteile in der Ansparphase und die zu entrichtende Steuer in der Auszahlungsphase entnehmen Sie bitte der nächsten Abbildung.

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Auszug aus dem Kapitel “Rürup-Rente”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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