Arbeitslosengeld nach Garden-Leave

Ein 59-jähriger Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag mit der Garden-Leave Variante unterschreiben. Er wird unwiderruflich bis zum 31.10.2017 freigestellt und bezieht bis dahin auch das Gehalt weiter.

Er hat folgende Frage: Kann er ab 1.11.2017 Arbeitslosengeld beziehen?

Anwort: Der Arbeitnehmer kann ab 1.11.2017 Arbeitslosengeld beantragen. Eine Ruhezeit wird nicht erhalten, da er die gesetzliche Kündigungsfrist auf alle Fälle eingehalten hat. Ob aber eine Sperrzeit verhängt wird, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag vorweisen kann. Zudem ist dies eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur. Falls eine Sperrzeit verhängt wird, ist die Konsequenz zunächst eine Ruhezeit wegen Sperrzeit von 3 Monaten. Des weiteren wird die Anspruchsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld von in diesem Fall 24 Monate um 1/4 auf 18 Monate gekürzt.

Beachten Sie ferner unbedingt auch den folgenden Beitrag, um eine Überraschung zu vermeiden.

siehe auch Auszug aus dem Kapitel “Arbeitslosengeld”:

Aus welchem Grund erhalten Sie eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld und welche Auswirkung hat eine Verhängung durch die Arbeitsagentur? Eine Sperrzeit tritt dann ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis lösen, oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung Ihres Arbeitsverhältnisses geben, und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Eine Sperrzeit tritt unter anderem auch ein, wenn Sie eine von der Bundesagentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten, oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages vereiteln. Die Konsequenz für Sie: eine erhebliche Geldeinbuße!

  • Die Verhängung einer Sperrzeit bedeutet, dass sich Ihre Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld um die Dauer der Sperrzeit mindert, mindestens aber um ein Viertel des Anspruches.
  • Während der Sperrzeit bleiben Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse versichert, da zunächst eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht greift. Ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit übernimmt die Agentur die Beitragszahlungen zu Ihrer Krankenversicherung bis zum Ende der Sperrzeit. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht aber nicht.
  • Da Sie während Ihrer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld beziehen, werden zudem keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet.
  • Eine Sperrzeit wird aber nicht verhängt wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag vorweisen. Dies können insbesondere gesundheitliche Gründe, ein Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder unzumutbare Beschäftigung, sowie Mobbing, physischer Druck oder sexuelle Belästigung sein. Auch familiäre Gründe werden oft akzeptiert.
  • Sperrzeitentscheidungen sind aber Ermessensentscheidungen, dies bedeutet, dass die Arbeitsagentur bei gleichgelagerten Fällen unter Umständen zu unterschiedlichen Entscheidungen gelangen kann. Ihr Anspruch besteht lediglich auf die Ausübung eines sogenannten „pflichtgemäßen Ermessens“.

Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Demnächst hier erhältlich!


Die auf dieser Seite vorgestellten Inhalte, Abbildungen und Empfehlungen wurden unter größter Sorgfalt zusammengestellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Die Autoren übernehmen jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Druckfehler und Falschinformationen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Informationen sind kein Ersatz für eine Beratung durch die entsprechenden Stellen, wie Personalabteilung, Betriebsrat, Rechtsanwalt, Steuer- und Rentenberater, und so weiter. Die Benutzung und die Umsetzung der darin enthaltenen Informationen erfolgt daher ausdrücklich auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen die Autoren für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner