Betriebsrente – Härtefall Urteil

Quelle: Dr. Friedmar Fischer

Für Kläger positives Härtefall-Urteil (rentenferne Startgutschriftregelungen der Zusatzversorgung des öD)

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 30.07.2019 aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom gleichen Tag in einem Berufungsverfahren (12 U 418/14) entschieden, dass auch für sogenannte rentenferne Versicherte in begründeten Einzelfällen die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes gehalten sein kann, einen „Härtefall“ anzuerkennen. D.h. sie darf sich nicht vollumfänglich auf ihre eigene Satzung berufen, wenn gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) verstoßen wird.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) lässt das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht zu.

Als rentenfern gilt per Definition ein Kläger / Versicherter, der zum Umstellungszeitpunkt (Stichtag: 31.12.2001) von der alten Gesamtversorgung (als Betriebsrente) des öffentlichen Dienstes zur neuen Zusatzversorgung (Punktesystem) noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatte.

Der Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) und die daraus abgeleiteten Änderungen der Zusatzversorgungskassen sehen bisher – trotz mehrerer tariflicher Nachverhandlungen – keine expliziten schriftlich fixierten Härtefallregelungen vor. Daher mussten / müssen im Einzelfall rentenferne Kläger die Zivilgerichte bemühen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzt mit dem aktuellen zweitinstanzlichen Urteil rechtskontinuierlich und folgerichtig seine bisherigen tatrichterlichen Einzelfallentscheidungen zu „Härtefällen“ erstmals nun auch für rentenferne Versicherte konsequent fort.

Frühere Entscheidungen zum „Härtefallthema“ ergingen vom Oberlandesgericht einerseits zu Bestandsrentnern (d.h. Personen, die am 31.12.2001 (dem Umstellungszeitpunkt von der alten zur neuen Zusatzversorgung) bereits in Rente waren. Andererseits wurden vom Oberlandesgericht entwickelte Härtefall-Kriterien auch für rentennahe Klageverfahren herangezogen, d.h. für Kläger, die am 31.12.2001 bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten.

Neben dem anonymisierten aktuellen „rentenfernen Härtefall – Urteil“ des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind zum Verständnis des Klagefalls noch eine zusätzliche erläuternde Informationen beigefügt.

rbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe&Art=en&Datum=2019&nr=28909&pos=2&anz=54 (Entscheidungsseite des OLG KA)

http://www.startgutschriften-arge.de/11/Info_zu_OLG_KA_12_U_418_14_1.pdf

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Weg_zum_rf_Haertefall.pdf

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erfolgreiche-haertefallpruefung-einer-vbl-startgutschrift-fuer-rentenferne-versicherte_158069.html

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