Direktversicherung

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine der fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Das Prinzip: Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine Versicherung ab. Es sind die unterschiedlichsten Arten vom Gesetzgeber zugelassen: Risiko-, Renten- und Kapitalversicherung, sowie eine fondsgebundene Rentenversicherung. Ihre Beiträge werden dann direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in Ihre Direktversicherung eingezahlt. Diese Beträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die schon erläuterten Grenzen eingehalten werden und der Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 erfolgte. Für Altverträge werden die Beiträge von Ihrem Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer versteuert. Dafür werden die Leistungen steuerbegünstigt ausgezahlt. Wird das angesparte Kapital in einem Betrag gezahlt, bleibt dieser steuerfrei. Wird diese als Rente gezahlt, müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern.

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Auszug aus dem Kapitel “Direktversicherung”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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