Direktzusage

Direktzusage

Wie gerade erläutert gibt es bei den Unternehmen unterschiedliche Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung. Wir werden uns im Weiteren auf die Direktzusagen und die Direktversicherung beschränken, und Ihnen einen Überblick über diese Versorgungsordnungen geben.

  • Sprechen Sie den Betriebsrat und die Personalabteilung an uns lassen Sie sich beraten. Informieren Sie sich, ob eine Direktzusage als betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen vorhanden ist und in welcher Weise Ihr Unternehmen diese finanziert. Prüfen Sie auch, ob darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung Ihrerseits möglich ist.
  • Besorgen Sie sich auf alle Fälle den genauen Text der für Sie gültigen Versorgungsordnung.

Eine Klassifizierung der Direktzusagen lässt sich vornehmen in

  • Endgehaltspläne
  • Bausteinpläne
  • Mitarbeiterfinanzierte Pläne

Aus Sicht der Mitarbeiter sind die Endgehaltspläne leider aus der Mode gekommen. Nicht das diese Art der Versorgungsordnung zu unattraktiv ist, das Gegenteil ist gerade der Fall. Die meisten Unternehmen haben aus finanziellen Gründen diese Endgehaltspläne um die Jahrtausendwende „eingestampft“, und durch für sie besser kalkulierbare Pläne ersetzt. Allen Endgehaltsplänen ist nämlich gemeinsam, dass für die Höhe der Versorgungszusage das Gehalt und die Beitragsbemessungsgrenze zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen ausschlaggebend sind. Dieses Gehalt kann über die langen Berufsjahre doch erheblich ansteigen. Typischerweise wird eine sogenannte „gespaltene“ Formel benutzt. Für den Teil des Gehaltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird die Betriebsrente mit dem Faktor x, für den Teil des Gehaltes, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, mit dem Faktor y bewertet.

Sie erreichen im Jahre 2014 die gesetzliche Rentenaltersgrenze und scheiden nach 30 Dienstjahren aus dem Unternehmen aus. Die Berechnung der monatlichen Betriebsrente erfolgt in ihrer Versorgungsordnung nach folgender Formel „Durchschnittsgehalt der letzten 2 Jahre bis zur Beitragsbemessungsgrenze mal vollendete Dienstjahre mal 0,4% plus eventuell übersteigenden Teil mal vollendete Dienstjahre mal 1,2%“. Ihr Durchschnittsgehalt der letzten 2 Jahre errechnet sich mit 7.000 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2014 ist mit 5.950 Euro festgelegt. Ihre Betriebsrente beträgt demnach 5.950 x 30 x 0,4% + 1.050 x 30 x 1,2% = 1092 Euro.

Nicht schlecht, denn die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber! Wenn Sie bei einem Endgehaltsplan Teilzeit gearbeitet haben, wird diese Zeit in der Berechnungsformel in der Regel über den Teilzeitfaktor berücksichtigt. Der Teilzeitfaktor gibt bezogen auf die Vollzeit-Regelarbeitszeit ihrer Beschäftigungsdauer an, welchen Anteil Sie davon vertraglich beschäftigt waren. Diese Methode hat auch eine Auswirkung auf Ihre Betriebsrentenberechnung, wenn Sie an einem Altersteilprogramm teilnehmen. Das Thema Altersteilzeit werden wir noch erläutern. Zum anderen werden Sie unter Umständen gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt, wenn Sie trotz Teilzeitvertrag permanent mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten. Dies ist in der betrieblichen Praxis häufig der Fall, da Sie gesetzlich zwar einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben, aber umgekehrt keine Rückkehrmöglichkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Daher besteht meistens der Teilzeitvertrag fort. Die Mehrarbeit wird vergütet, aber ihre Betriebsrentenansprüche werden durch den Teilzeitfaktor abgeschwächt. Bedenken Sie dies! Wenn also Ihre Gründe für den Wechsel in einen Teilzeitvertrag entfallen sind, das Arbeitsaufkommen eine umfangreichere Beschäftigung erfordert, dies auch von Ihrem Arbeitgeber eingefordert wird, und Sie die Mehrbeschäftigung auch wollen, so bestehen Sie auf Anpassung des Arbeitsvertrages. Im Übrigen tritt diese Benachteiligung auch bei den noch vorzustellenden „Bausteinplänen“ und mitarbeiterfinanzierten Plänen auf.

In ihrem Unternehmen ist die wöchentliche Regelarbeitszeit mit 40 Stunden festgelegt. Angenommen Sie haben innerhalb der 30 Jahren 10 Jahre lang ihren Vertrag in einen Teilzeitvertrag über nur 20 Wochenstunden abgeändert, so errechnet sich der Teilzeitfaktor mit (20 x 40 + 10 x 20) /30 x 40 = 0,83333 und Ihr Anspruch reduziert sich auf 910 Euro, wenn wir die 1.092 Euro aus obigen Beispiel als ungekürzte Betriebsrente zugrunde legen.

Auszug aus dem Kapitel “Direktzusage”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


 

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