Garden Leave und ALG 1

Hoffnung für viele Betroffene 👍.

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant

Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat am Donnerstag, dem 30. August 2018 entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R), dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist.

Pressemitteilung


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