Ihre Sozialausgaben

Die Sozialabgaben bestehen während Ihres Berufslebens aus Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, für die Arbeitslosenversicherung und für die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn Sie sich im Ruhestand befinden, fallen die letzten beiden Positionen in der Regel weg. Für die Berechnung der jeweiligen Beitragshöhe sind die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen für die Kranken- und Pflegeversicherung von Relevanz. Erstere haben wir im Kapitel „Gesetzliche Rente“ schon erläutert. Für das Jahr 2014 beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung 18,9 Prozent und der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 3 Prozent.

  • Der Beitrag wird von Ihrem Arbeitgeber automatisch von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen. Sie tragen eine Hälfte, Ihr Arbeitgeber die andere Hälfte.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist das Thema komplexer. Eigentlich ist Gesundheit bei geeigneter Lebensführung und „guten“ Genen umsonst zu haben, aber Krankheiten, die notwendige und sinnvolle Vorsorge dagegen, sowie Rehabilitations- und Pflegemaßnahmen verursachen immense Kosten. Welchen Beitrag dazu tragen Sie  in unserem Gesundheitssystem? Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. Sie hängt von der Art der Krankenversicherung (gesetzlich, freiwillig, privat), in der Regel von der Höhe des Einkommens und von den Einkommensarten (nichtselbständige oder selbständige Arbeit, Miete, Zinsen, gesetzliche Rente, Betriebsrente), sowie von der individuellen Lebensphase (Arbeitsleben, Arbeitslosigkeit, Ruhestand) ab.

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn Ihr Bruttogehalt eine bestimmte Höchstgrenze jährlich nicht überschreitet. Für das Jahr 2014 ist diese mit 53.550 Euro festgelegt. Sie können frei wählen, bei welcher Kasse Sie sich versichern lassen möchten. Verdienen Sie mehr als die Höchstgrenze, so müssen Sie  sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung versichern. Darüber hinaus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die beitragsfreie Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen trifft dies für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und für Ihre Kinder zu.

  • Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, beachten Sie, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung profitieren und im Alter bei schlechterem Gesundheitszustand auf eine womöglich preiswertere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Daher ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ab Alter 55 so gut wie ausgeschlossen.

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Auszug aus dem Kapitel “Ihre Sozialausgaben”. Weitere detaillierte Infos und den vollständigen Artikel in unserem ebook “Wir sind dann mal im Ruhestand”. Bei Amazon erhältlich!


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