Markiert: Dispositionsrecht

Ihr Dispositionsrecht für den Bezug von ALG

Eine interessante Frage. Sie haben, wie im letzten Artikel, zum 01.09.2014 einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2014 unterschrieben. Die Sperrzeit können Sie vermeiden, wenn Sie sich erst zum 01.01.2016 arbeitslos melden und in dem Jahr z.B....

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