Beitragsbemessungsgrenze – Gespaltene Rentenformel
Viele „alte“ Versorgungsordnungen enthalten eine sogenannte „gespaltene Rentenformel“. Nach einer solchen fällt der Teil des ruhegehaltsfähigen Einkommens, der oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, bei der Bemessung der Leistungshöhe überproportional...