Beitragsbemessungsgrenze – Gespaltene Rentenformel

Viele „alte“ Versorgungsordnungen enthalten eine sogenannte „gespaltene Rentenformel“. Nach einer solchen fällt der Teil des ruhegehaltsfähigen Einkommens, der oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung  liegt, bei der Bemessung der Leistungshöhe überproportional...